prag aktuellprag aktuell | Rubrik: Panorama | 22.3.2014
Österreicher scheitert mit seiner Verteidigungsstrategie - Entlastungszeugen unglaubwürdig

Pardubice/Prag - Statt sechs Monate Haft auf Bewährung acht Monate und eine um ein Jahr auf vier Jahre verlängerte Bewährungsfrist. So lautete das am Freitag verkündete Urteil des Pardubitzer Kreisgerichts im Verfahren gegen den österreichischen Rocker Mario A., berichtet der Online-Dienst Novinky.cz.

Zusammen mit drei weiteren Mitgliedern der sechzehnköpfigen Gang Black Rider soll Mario A. im Mai vergangenen Jahres in Pardubice einen Autofahrer und dessen Beifahrer bedroht und deren Pkw beschädigt haben. Der Rockerpräsident indes beteuerte vor Gericht seine Unschuld und wartete mit zwei Entlastungszeugen auf: Zwei untergeordnete Mitglieder des Black Rider MC sagten überraschend aus, ihr Chef habe sich nichts zuschulden kommen lassen, sondern sie selbst hätten die dem Angeklagten zur Last gelegten Taten begangen. Das Gericht schenkte den Zeugen jedoch keinen Glauben.

Bei dem Verfahren ging es um einen Vorfall vom 16. Mai 2013. Zum Konflikt zwischen den Autofahrern und den Motorradfahrern war es nach einem angeblich riskanten Überholmanöver des Pkw-Fahrers gekommen.

Bei dem eskalierenden Streit zerlegten die Rocker den Passat des Pardubitzer Antiquars Michal B. Sie rissen den Rückspiegel ab, zerkratzten den Lack, warfen die Nummerschilder weg, zerstörten die Nebelleuchte, zerstachen schließlich die Reifen und bedrohten den Beifahrer mit einem Messer.

Die zu Hilfe gerufene Polizei übergab damals die vier Rädelsführer der Staatsanwaltschaft. Per Strafverweis wurden sie wegen Nötigung und Sachbeschädigung zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren sowie zum Ersatz des verursachten Schadens verurteilt und außerdem für drei Jahre des Landes verwiesen.

Zwei der vier Rocker nahmen die Strafe an, zwei wollten jedoch ihre Unschuld beweisen, sodass es zu der Hauptverhandlung kam. Einziger Erfolg für Mario A.: Das Gericht entsprach der Bitte seines Anwalts, auf die Ausweisung aus Tschechien zu verzichten. Da die Ehefrau in Polen lebe, würde sich sonst die Wegstrecke für den Motorradfahrer verdoppeln. Im Gegenzug jedoch verlängerte das Gericht die Bewährungsdauer, sodass sich der Rockerpräsident bei seinen Fahrten durch Tschechien künftig gesetzeskonform verhalten muss. 

Das am Freitag ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei der abschließenden Verhandlung, an der weder die Angeklagten noch der Geschädigte teilnahmen, ließen sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft offen, ob sie das Urteil akzeptieren wollen. (nk)

Themen: Motorrad-Clubs, Black Rider, Pardubice, Justiz
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