Lidovky.czLidovky.cz | Rubrik: Wirtschaft | 4.6.2013
Arbeitsministerium überarbeitet Hochwasser-Leitfaden

Prag - Die Tageszeitung Lidové noviny widmet sich in ihrer Online-Ausgabe der Frage, welche Ansprüche vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber geltend machen können.

Wer bei der Beseitigung von Hochwasserschäden helfe, habe Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Ebenso Arbeitnehmer, die wegen Verkehrsbehinderungen gar nicht oder verspätet ihren Arbeitsplatz erreichen. Die Fehlzeiten seien dann jedoch nachzuarbeiten.

Wenn Firmen ihre Arbeit wegen des Hochwassers einstellten, hätten die Angestellten dagegen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aufgrund des aktuellen Hochwassers aktualisiere das Prager Arbeitsministerium derzeit seinen Hochwasser-Leitfaden für Arbeitgeber aus dem Jahr 2009. Das überarbeitete Handbuch soll dem Bericht nach wahrscheinlich bereits am heutigen Dienstag zur Verfügung stehen.  (pa/nk)

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