Ein brisantes Urteil hat der tschechische Verfassungsgerichtshof gefällt: Es sei verfassungskonform, die grenzüberschreitende Adoption durch ein schwules Paar nicht anzuerkennen, so die Richter in Brünn.
Ein brisantes Urteil hat der tschechische Verfassungsgerichtshof gefällt: Es sei verfassungskonform, die grenzüberschreitende Adoption durch ein schwules Paar nicht anzuerkennen, so die Richter in Brünn.