Der Gerichtshof der Europäischen Union hält es für gerechtfertigt, dass die Beglaubigung von Unterschriften für Grundstückskäufe österreichischen Notaren vorbehalten ist.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hält es für gerechtfertigt, dass die Beglaubigung von Unterschriften für Grundstückskäufe österreichischen Notaren vorbehalten ist.