Prag - Der ehemalige Regionalhauptmann von Mittelböhmen wurde am 12. November nach fast 18 Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem das Oberste Gericht in Prag seiner inzwischen vierten Haftbeschwerde stattgegeben hatte.
Der 47-jährige einstige ČSSD-Abgeordnete muss sich aber weiterhin wegen verschiedener schwerwiegender Korruptionsvorwürfe vor Gericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 12 Jahre Gefängnis.
Seine bisherigen Haftbeschwerden waren stets abgeschmettert worden mit Hinweis auf Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Vor Journalisten kündigte Rath unmittelbar nach der Entlassung aus der Haftanstalt Prag-Ruzyně an, sich künftig wieder seinem Arztberuf widmen zu wollen. (nk)