Am 01.10.2023 ist eine lang erwartete Änderung des Arbeitsgesetzbuchs in Kraft getreten, die vor allem darauf abzielt, die Richtlinien der Europäischen Union in Bezug auf die Vorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in das nationale Rechtssystem umzusetzen, und die erheblichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in der Tschechischen Republik haben wird.