prag aktuellprag aktuell | Rubrik: Wirtschaft | 22.6.2016

Prag - Das tschechische und das deutsche Rentensystem sind sich in ihren Grundlagen sehr ähnlich. Nachdem man in Rente gegangen ist, erhält man einen Rentenbeitrag bis zum Lebensende. Für diese Grundsicherung ist jeweils der Staat zuständig. In beiden Ländern gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzrente abzuschließen. Und genau hier treten deutliche Unterschiede zutage.

Die Grundsicherung

Sowohl in Deutschland als auch in Tschechien hat jeder Anspruch auf eine Renten-Grundsicherung, wenn er erwerbstätig war. Im Gegensatz zu Deutschland sind in Tschechien auch Selbstständige, Regierungsmitglieder oder Gesellschafter pflichtversichert. Das Rentenalter liegt hier durchschnittlich bei 59 Jahren. 2011 beschloss Tschechien, die Rente und damit den Eintritt ins Rentenalter nach Geburtsjahr und Kinderzahl zu staffeln. Vor 1977 geborene Frauen haben unterschiedliche Renteneintrittsalter, die sich ja nach Anzahl der Kinder und Geburtsjahr unterscheiden. Alle nach 1977 Geborenen müssen mindestens bis zum Alter von 67 arbeiten gehen, egal ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Um Anspruch auf das Rentengeld zu haben, gilt es allerdings, dass man mindestens 25 Jahre versichert sein muss. Im Schnitt beträgt die Grundrente in Tschechien 12,1 Prozent des Durchschnittverdienstes. In Deutschland erhält man eine Grundsicherung von 385 Euro plus Kosten für die Unterkunft und eventuelle Sonderbeträge. Der Renteneinritt ist ab dem Jahrgang 1964 im Alter von 67 Jahren möglich oder im Alter von 65 Jahre, wenn man mindestens 45 Jahre in das Rentensystem eingezahlt hat. Je nachdem, wie lange man eingezahlt hat und wie viel Rentengeld man erhalten möchte, kann man früher oder später in Rente gehen. Frührentner erhalten in der Regel weniger Geld. Ausgenommen sind diejenigen, die zwischen 1946 und 1963 geboren wurden. Hier staffelt sich das Rentenalter von 65 bis 66 Jahren und 10 Monaten. Laut neuer Studien könnte das Rentenalter in Deutschland in den kommenden Jahren beträchtlich ansteigen.

Zusatzversicherungen

In den meisten Fällen reicht die Grundrente weder in Deutschland noch in Tschechien zum Leben aus. Deshalb gibt es in beiden Ländern Zusatzrentenpakete, die man privat abschließen kann. In Deutschland gibt es beispielsweise die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt), die sich speziell an Besserverdienende richtet und dank staatlicher Förderungen weiteres Sparen durch Steuervorteile ermöglicht. Neben der Rürup-Rente existieren in Deutschland die Riesterrente sowie verschiedene Alterssparmaßnahmen, die bei Banken oder Versicherungsgebern zu diversen Konditionen abgeschlossen werden können. Zudem gibt es die betriebliche Altersvorsorge, dank der man Zuschüsse vom Arbeitgeber erhalten kann. In Tschechien gibt es keine betriebliche Altersvorsorge und generell weniger Auswahl an privaten Pensionsfonds als in Deutschland. Hier besteht aber zum Beispiel seit 2013 die Möglichkeit, einem kapitalgedecktem System mit Beitragsprimat beizutreten. Dabei zahlt man 5 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts an die private Altersvorsorge und 3 Prozent weniger an das öffentliche Rentensystem. Durch diese staatliche Unterstützung in Form der Beitragssenkung hat man im Rentenalter mehr Geld zur Verfügung. Auch in Tschechien werden diese Zusatzabsicherungen immer wichtiger, denn die Renten stiegen seit 1989 zwar um das 7,5-fache, reichen jedoch meist nicht aus, um für die heutigen Lebenshaltungskosten aufzukommen. (dap)

Themen: Rente
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