Prag - Die Prager Kriminalpolizei hat am Donnerstag ihren Abschlussbericht zu den Umständen des Freitods von Iveta Bartošová (Foto) vorgelegt.
Nach den Ermittlungen der Polizei war am Tode der 48-jährigen Pop-Sängerin kein Dritter beteiligt, es habe ihr bei ihrem Selbstmord weder jemand geholfen noch habe sie jemand dazu gedrängt.
Die toxikologische Untersuchung habe zudem ergeben, dass Iveta Bartošová zum Zeitpunkt ihres Todes nicht unter Alkoholeinfluss stand, auch andere Drogen konnten nicht im Blut nachgewiesen werden.
Am Körper der Toten seien auch keine Verletzungen gefunden worden, die auf Gewaltanwendung unmittelbar vor dem Tode schließen ließen, noch Verletzungen älteren Datums.
Die Polizei qualifiziere den Tod der Sängerin daher als Selbstmord und lege den Fall damit zu den Akten, so Polizeisprecherin Andrea Zoulová.
Die Sängerin hatte sich am 29. April 2014 in der Nähe ihrer Wohnung in Prag-Uhříněves vor einen Zug gestürzt und war noch am Unfallort gestorben. (nk)