Prag - Hypermärkte, Supermärkte und große Einzelhandelsgeschäfte werden in Tschechien künftig an sieben gesetzlichen Feiertagen im Jahr geschlossen bleiben.
Ein entsprechendes Gesetz unterzeichnete am Donnerstag der tschechische Staatspräsident Miloš Zeman. Das teilte der Sprecher des Präsidenten Jiří Ovčáček mit. Die neue gesetzliche Regelung wird voraussichtlich erstmals am diesjährigen Nationalfeiertag (28. Oktober) greifen.
Die Läden werden neben dem genannten 28. Oktober zudem am 1. Januar, Ostermontag, 8. Mai, 28. September sowie an den beiden Weihnachtstagen (25. und 26. Dezember) geschlossen bleiben. Am Heiligabend (24. Dezember) dürfen die Läden nur noch bis 12.00 Uhr mittags öffnen.
Die gesetzlichen Beschränkungen betreffen dabei jedoch nur größere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern.
Nicht betroffen sind dagegen Apotheken, Tankstellen, Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Krankenhäusern.
Geschlossen bleiben müssen jedoch unabhängig von ihrer Größe auch Pfandleihen, Ankaufstellen für Altmetall und Wertstoffe sowie Gebrauchtwarenläden (bazar).
Anders als in Deutschland gibt es in Tschechien kein Ladenschlussgesetz mit einem klar definierten Zeitrahmen für die Öffnungszeiten. Viele Geschäfte haben daher auch zu (aus deutscher Sicht) ungewöhnlichen Zeiten geöffnet.
Eine Praxis, die zwar als kundenfreundlich angesehen werden kann, andererseits aber insbesondere Gewerkschaftern mit Blick auf die Familien der Angestellten seit Jahren ein Dorn im Auge war. (nk)