Prag - Ab 1. Januar 2014 kommt es zu grundlegenden Änderungen beim Erwerb und Verkauf von Immobilien in Tschechien. Unter anderem verlieren Miteigentümer an Immobilien mit Inkrafttreten des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches ihr Vorkaufsrecht an den Anteilen der anderen Miteigentümer. (nk)