Prag - Wie schon in den vergangenen drei Jahren, bleiben auch in diesem Jahr von Gesetzes wegen an den Weihnachtsfeiertagen in Tschechien Kaufhäuser, Einkaufzentren, Supermärkte und große Geschäfte geschlossen.
Grund dafür ist das 2016 in Kraft getretene Gesetz, das an bestimmten gesetzlichen Feiertagen dem Einzelhandel Verkaufsbeschränkungen auferlegt.
Große Läden (mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern) müssen demnach am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie am 1. Januar geschlossen bleiben.
Heiligabend müssen diese Geschäfte um spätestens 12 Uhr mittags schließen.
Das Verkaufsverbot gilt jedoch nicht für Apotheken, Tankstellen, Geschäfte an Flughäfen und Bahnhöfen sowie in Krankenhäusern.
Die meist von vietnamesischen oder chinesischen Inhabern geführten kleinen Lebensmittelgeschäfte und Spätkäufe (večerka) dürften ihre Ladenöffnungszeiten an den genannten Feiertagen weiterhin recht flexibel der Kundennachfrage anpassen - und ihre Läden also größtenteils geöffnet halten.
Da viele dieser Händler jedoch insbesondere ihre frischen Backwaren selbst in großen Supermärkten oder Lebensmitteldiscountern einkaufen, dürften frisches Brot und Gebäck an den Feiertagen schwer erhältlich sein. (nk)