Prag - Der 24-jährige Marek P., der am 5. August 2014 gegen 4.30 Uhr morgens mit seinem BMW in Smíchov an einer Bushaltestelle eine 21-jährige Studentin überfahren hatte und anschließend vom Unfallort flüchtete, wurde heute vom Bezirksgericht für Prag 2 zu einer Gefängnistrafe von sieben Jahren verurteilt, berichten tschechische Medien.
Zudem wurde dem jungen Mann ein Fahrverbot für die Dauer von acht Jahren auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen für eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten plädiert.
Marek P. wurde der fahrlässigen Tötung, unterlassenen Hilfeleistung und des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln für schuldig befunden. Das Strafmaß bewegt sich dabei an der oberen Grenze des Möglichen. In ihrer Urteilsbegründung sagte Richterin Iva Fialová, das Gericht habe praktisch keinerlei mildernden Umstände gefunden, die ein niedrigeres Strafmaß rechtfertigen würden.
Dem jungen Mann war bereits früher wegen etlicher Verkehrsdelikte einmal der Führerschein entzogen worden. Aktenkundig waren unter anderem wiederholte Fahrten unter Drogeneinfluss.
Das Gericht hält es aufgrund mehrerer Zeugenaussagen für klar erwiesen, dass Marek P. bei seiner Todesfahrt betrunken gewesen ist. Der junge Mann hatte zuvor bis in die frühen Morgenstunden in einer Kneipe in Smíchov seinen Geburtstag gefeiert, vor Gericht aber ausgesagt, er habe nur zwei kleine Bier getrunken. Aussagen des Barkeepers und von Streifenpolizisten, die Marek P. vor seiner Todesfahrt gegen 4.00 Uhr schlafend auf einem Bürgersteig gefunden hatten, ergaben jedoch ein ganz anderes Bild.
Nach Darstellung der Verteidigung kam es zu dem Unfall, weil der Hund des Angeklagten auf den Fahrersitz gesprungen sei, nur deswegen habe der Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.
Marek P. habe vor Gericht nur das teilweise zugegeben, was ihm ohnehin schon klar nachgewiesen werden konnte. Er habe jedoch keinerlei Anzeichen aufrichtiger Reue gezeigt, so Richterin Iva Fialová.
"Bis heute hat er sich nicht bei den Hinterbliebenen entschuldigt, er hat auch nicht versucht, Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Ich hatte erwartet, dass er sich wenigstens während der Hauptverhandlung der Sache stellt und sich entschuldigt", betonte Staatsanwältin Jana Schröderová. Marek P. selbst hatte während des Prozesses geschwiegen.
Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft ließen nach der Urteilsverkündung offen, ob sie das Urteil akzeptieren oder Berufung gegen das Verdikt einlegen werden. (nk)