Tschechien OnlineTschechien Online | Rubrik: Reise, Einkaufen | 12.1.2017
Zöllner stellen in Tschechien gekauftes Waffenarsenal und andere verbotene Gegenstände sicher

Prag - Nicht alle Waren, die in Tschechien vor allem auf Asia-Märkten feilgeboten werden, dürfen auch nach Deutschland eingeführt werden.

Gleich in drei Fällen an einem Tag gelang es Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Selb des Hauptzollamts Regensburg in dieser Woche, aus Tschechien nach Bayern verbrachte verbotene Gegenstände aus dem Verkehr zu ziehen.

Wie ein Sprecher des Hauptzollamts mitteilt, überprüften die Zöllner im ersten Fall unmittelbar nach der Einreise aus Tschechien ein mit vier jungen Männern besetztes Fahrzeug, das sich, so der Sprecher, schnell als "fahrendes Waffenarsenal" erwies.

Insgesamt stellten die Beamten acht Schlagringe, drei Elektroschocker, vier Butterflymesser sowie zwei Macheten sicher. Die verbotenen Gegenstände befanden sich im Handschuhfach sowie unter den Fahrzeugsitzen. Zusätzlich beschlagnahmten die Zöllner 440 illegale Feuerwerkskörper, die zum Teil in den Lautsprecherboxen des Fahrzeugs versteckt waren.

Im zweiten Fall versuchte ein Reisender, der sich auf dem Weg nach Nürnberg befand, einen Feuerwerkskörper einzuschmuggeln. Der Karton mit dem Feuerwerk befand sich, umwickelt von einer Decke, in einer großen Einkaufstasche. Dieser eine Feuerwerkskörper der Kategorie vier hatte ein Gewicht von sieben Kilogramm und war für 100.000 Schuss ausgelegt.

Im dritten Fall kontrollierten die Zöllner in der Nähe von Waldsassen ein aus Tschechien kommendes Fahrzeug. Der Fahrer gab an, keinerlei verbotene Gegenstände wie Waffen oder Drogen dabeizuhaben.

Im Reisegepäck fanden die Beamtern jedoch zwei als Lippenstifte getarnte Elektroschocker (Foto). Außerdem waren im Fahrzeug noch ein Schlagring sowie eine Taschenlampe, die sich als Elektroschocker entpuppte, versteckt. Die Zöllner stellten in allen Fällen die beschlagnahmten Gegenstände sicher und leiteten gegen die Beschuldigten Verfahren wegen Verdachts von Verstößen gegen das Waffen- beziehungsweise Sprengstoffgesetz ein. (nk)

Bildnachweis:
Hauptzollamt Regensburg - Elektroschocker im Lippenstift-Design
Themen: Verstöße gegen das Waffengesetz, illegale Feuerwerkskörper, Asia-Märkte, Grenzregion
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