Prag - Tschechien geht in großen Schritten aus dem Corona-Lockdown - und macht parallel dazu jeweils Trippelschritte in Richtung Wiederherstellung der Freizügigkeit mit seinen Nachbarn. Heute hat die tschechische Regierung einen Vorschlag von Innenminister Jan Hamáček (ČSSD) zur Änderung des Regimes an den Grenzen zu Deutschland und Österreich gebilligt.
Wie das Innenministerium in Prag mitteilt, werden demnach ab dem morgigen Dienstag (26. Mai 2020) die bisherigen umfassenden und systematischen Grenzkontrollen beendet und alle Straßen- und Schienenübergänge zu beiden Ländern geöffnet.
Aber: Die Verpflichtung, einen negativen Corona-Test bei der Einreise vorzuweisen bleibt jedoch bestehen, ebenso bleibt das Einreiseverbot nach Tschechien aus touristischen Gründen weiter bestehen.
Stichproben ersetzen systematische Kontrollen
Die Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Österreich werden nach Angaben des tschechischen Innenministeriums ab Dienstag dann sowohl gezielt als auch stichprobenartig durchgeführt, die Polizei wird nicht mehr jeden Reisenden kontrollieren. Die Beamten würden die Orte vielmehr "auf der Grundlage einer epidemiologischen Risikobewertung in Zusammenarbeit mit Hygienikern flexibel auswählen". Die Lockerung soll den Personalaufwand bei den Polizeikontrollen erheblich reduzieren und so die Öffnung der seit Mitte März geschlossen gehaltenen Grenzübergänge ermöglichen.
"Ab Dienstag öffnen wir alle Bahn- und Straßenübergänge mit Deutschland und Österreich sowie den Flussübergang Hřensko und heben die Grenzkontrollen auf. Wir haben mit unseren deutschen und österreichischen Kollegen verhandelt, um ähnliche Bedingungen zu erreichen“, so Innenminister Hamáček. Der Grenzübertritt an den angegebenen Orten werde dabei durchgehend ohne zeitliche Begrenzung möglich sein.
Für Flüge im Schengen-Raum stehen ab morgen wieder die Flughäfen Brno / Tuřany, Karlsbad, Ostrava / Mošnov, Pardubice, Prag / Ruzyně und Prag / Kbely zur Verfügung.
Touristen ist die Einreise nicht gestattet - drakonische Geldstrafen drohen
Auch bleibt die Einreise in die Tschechische Republik zu touristischen Zwecken verboten, die Einreisebedingungen werden dabei durch Maßnahmen des tschechischen Gesundheitsministeriums geregelt.
Nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit kann eine Geldstrafe von bis zu einer Million Kronen (etwa 37.000 Euro) wegen Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen des Gesundheitsministeriums verhängt werden. Dazu gehören die Nichteinhaltung der Bedingung, einen negativen Corona-Test vorzuweisen, die Nichteinhaltung von Quarantänebestimmungen oder die illegale Einreise.
Der Grenzübertritt außerhalb eines für das Überqueren der EU-Binnengrenze bestimmten Ortes oder der Versuch, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen, gelten als ein Vergehen im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Staatsgrenzen können mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Kronen (etwa 1.850 Euro) bestraft werden.
Die Schengen-Außengrenze bleibt nach Angaben des Innenministeriums bis auf wenige Ausnahmen mindestens bis zum 15. Juni 2020 geschlossen. (nk)