Prag - Zugleich mit der Verkündung des Notstands hat die tschechische Regierung heute eine Reihe von präzedenzlosen Maßnahmen beschlossen, darunter auch eine drastische Einschränkung des freien Personenverkehrs von und nach Tschechien sowie die Einführung von Grenzkontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Österreich.
Ab Samstag, den 14. März um Punkt Mitternacht werden an den Grenzen der Tschechischen Republik wieder Grenzkontrollen eingeführt, und zwar "um auf eine unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit durch die Verbreitung von COVID-19 zu reagieren", wie das tschechische Innenministerium mitteilt.
Tschechien igelt sich ein
Zudem wird Ausländern aus "Hochrisikoländern" die Einreise in die Tschechische Republik untersagt, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz (zudem China, Südkorea, Iran, Italien, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Schweden, Norwegen, Belgien und Dänemark).
Umgekehrt dürfen tschechische Staatsbürger auch nicht in die genannten Länder ausreisen. Ausnahmen gelten für Pendler, die ihren Arbeitsplatz nachweisbar in Deutschland oder Österreich haben oder Personen, die Berufe ausüben, bei denen sie regelmäßig die Grenzen überschreiten müsssen (ein entsprechendes Formular gibt es auf den Webseiten den tschechichen Innenministeriums).
Innenminister Jan Hamáček betonte auf einer Pressekonferenz, dass Verstöße gegen dieses Gesetz während des Notstands als Straftat geahndet würden.
In Tschechien wurden bislang 109 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus festgestellt (Stand 12.3.2020, 18 Uhr), bei der überwiegenden Mehrzahl der Infizierten handelt es sich dabei um Personen, die selbst in Italien waren oder Kontakt zu Reisenden aus den Hochrisikogebieten hatten.
Offene Grenzübergänge ab 14. März 2020
Der Grenzübertritt ist zudem nur noch an bestimmten Grenzübergängen möglich. Grenzübergänge, die ab Samstag, den 14. März zum Überschreiten der Staatsgrenzen der Tschechischen Republik bestimmt sind:
I. Österreich
Dolní Dvořiště – Wullowitz
České Velenice – Gmünd
Hatě – Kleinhaugsdorf
Mikulov – Drasenhofen
II. Deutschland
Strážný - Phillippsreut
Pomezí nad Ohří - Schirnding
Rozvadov-dálnice - Waidhaus
Folmava – Furth im Wald/Schafberg
Železná Ruda – Bayerisch Eisenstein
Krásný Les - Breitenau
H. Sv. Šebestiána – Reitzenhain
III. Flughäfen
Praha/Ruzyně
Kbely
Personen, die nachweislich regelmäßig Binnengrenzen überschreiten, insbesondere Pendler, können die Grenzen auch an den anderen unten aufgeführten Orten zwischen 5.00 und 23.00 Uhr überschreiten.
I. Österreich
Vratěnín – Oberurnau
Valtice – Schrattenberg
Nová Bystřice – Grametten
II. Deutschland
Všeruby – Eschlam
Jiříkov – Neugersdorf
Vojtanov –Schönberg
Cínovec - Altenberg
Wie das tschechische Innenministerium mitteilt, sollen die Kontrollen so durchgeführt werden, dass die Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehrsfluss möglichst gering seien. (nk)