Prag - Der Streit um das Tragen von Kopftüchern als Symbol einer bestimmten Auslegung des Islams in speziellen Bereichen der Öffentlichkeit hat nun auch Tschechien erreicht.
Wie das öffentlich-rechtliche Tschechische Fernsehen (ČT) gestern berichtete, haben in Prag erstmals zwei muslimische Schülerinnen eine Schule verlassen, weil ihnen in der Bildungseinrichtung das Tragen von Kopftüchern aus religiösen Gründen untersagt worden war.
Im konkreten Fall untersagte die Direktorin einer mittleren Gesundheitsschule in Prag einer 23-jährigen Somalierin und einer 25-jährigen Afghanin, die sich an der Schule zur Krankenschwester ausbilden lassen wollten, das Tragen ihrer traditionellen Kopftücher (Hidschab) untersagt. Auch ein Kompromissangebot der Schülerinnen, ihr Kopftuch so zu tragen, dass es nur die Haare bedecke, lehnte die Schulleiterin ab. In ihrer Entscheidung berief sie sich dabei auf die Schulordnung.
Eine der beiden Schülerinnen verließ die Schule daher noch am gleichen Tag, die zweite entschloss sich nach zwei Monaten ebenfalls, ihre Ausbildung abzubrechen.
In Tschechien ist das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen nicht gesetzlich geregelt. Die Schulen legen die Kleidungsregeln in eigenem Ermessen mittels Schulordnungen fest.
Gemäß den Zahlen der letzten Volkszählung aus dem Jahr 2011 bekennen sich in Tschechien 1.442 Personen zum Zentrum der muslimischen Gemeinden, weitere 1.943 gaben als Religionszugehörigkeit "Islam" an. Tatsächlich aber dürften in Tschechien deutlich mehr Muslime leben. Dem ČT-Bericht nach schätzt die Islamische Stiftung in Brünn ihre Zahl landesweit auf etwa 20.000. (nk)







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