Wahlrecht für EU-Ausländer
Auslandsdeutsche ohne Hauptwohnsitz in Deutschland müssen ihre Eintragung ins Wahlregister bis zum 3.9.2017 beantragen / Von Stephan Heidenhain
Von der Registrierung bis zum Urnengang am 10. und 11. Oktober

Gericht kippt bisherige Regelung für EU-Ausländer als im Widerspruch zum EU-Recht stehend

Ombudsfrau: Wahlrecht steht im Widerspruch zur EU-Gesetzgebung
