Prag - Die tschechische Regierung hat nach der gestrigen Ausrufung des Notstands weitere radikale Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus beschlossen.
In der Nacht von Sonntag auf Montag tritt um Mitternacht für alle tschechischen Staatsbürger und im Land lebenden Ausländer (mit langfristigem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel) ein Ausreiseverbot in Kraft.
Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisbar innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um die tschechische Grenze zur Arbeit pendeln sowie für Lkw-Fahrer.
Gleichzeitig wird allen Ausländern die Einreise in die Tschechische Republik untersagt. Damit kommt der gesamte Fremdenverkehr nach und aus Tschechien praktisch zum Erliegen.
Tschechen, die aus einem der von der Regierung gestern benannten "Hochrisikoländern" in die Tschechische Republik zurückkehren (darunter auch Deutschland und Österreich), sind verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
Ab Samstag schließt die Regierung auch alle Outdoor-Sportanlagen für mehr als 30 Personen, einschließlich der Skigebiete. Der Betrieb von Kindertagesstätten wird ebenfalls unterbrochen.
In der Tschechischen Republik wurde bisher bei 141 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen (Stand: 13.3.2020, 22 Uhr). (nk)