Prag - Als weitere Maßnahme, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gelten ab dem heutigen 19. März verschärfte Bedingungen für den Grenzübertritt von und nach Tschechien für ein- und ausreisende Berufspendler.
Wie das tschechische Innenministerium gestern mitteilte, werden grenzüberschreitende Arbeitnehmer ab heute an der Grenze einer Gesundheitskontrolle unterzogen.
Das Innenministerium weist zudem darauf hin, dass auch Pendler (tschechische Staatsbürger und Ausländer) den allgemeinen Regeln zur Einschränkung der Freizügigkeit gemäß der jüngsten Regierungsbeschlüsse unterliegen. Insbesondere sind auch Pendler verpflichtet, den Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden und in der Öffentlichkeit eine Bedeckung der Atemwege (Atemschutzmasken, Masken, Gesichtsmasken, Schals) zu tragen.
Am 18. März verabschiedete die tschechische Regierung zudem eine Resolution, in der alle Pendler dazu aufgefordert werden, ihren Aufenthalt in der Tschechischen Republik auf das unerlässlich Notwendige zu beschränken.
Sollten diese Beschränkungen nicht eingehalten werden, kann die Ausnahmeregelung für Grenzgänger aufgehoben werden. (nk)