Rubrik: Einkaufen | 13.2.2016
Einfuhr von verschreibungspflichtigen, auf dem Schwarzmarkt erworbenen Medikamenten ist verboten

Das 1998 von dem US-amerikanischen Unternehmen Pfizer auf den Markt gebrachte Arzneimittel gegen Erektionsstörungen ist in Tschechien verschreibungspflichtig. Man erhält es in Apotheken nur gegen Vorlage eines von einem Arzt herausgegebenen Rezeptes.

Ebenso verhält es sich mit Viagra-Generika und Arzneimitteln mit ähnlicher Wirkungsweise, wie zum Beispiel dem seit 2002 auf dem Markt erhältlichen Cialis.

Ärzte und Verbraucherschützer warnen dabei vor dem - illegalen - rezeptfreien Kauf von angeblichen "Original"-Potenzmitteln auf dem Schwarzmarkt.

Zum einen, weil die echten Medikamente neben der gewünschten Potenzsteigerung auch eine ganze Reihe Nebenwirkungen haben und zu schweren gesundheitlichen Komplikationen führen können. Zum anderen, weil es sich auch bei in Online-Apotheken angebotenen Mitteln oft um Produktfälschungen handelt, deren tatsächlich Inhaltstoffe nicht bekannt sind.

Zudem ist die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten ist in Deutschland zollrechtlich wie auch arzneimittelrechtlich verboten.

Themen: Arzneimittel, Medikamente, Viagra, Potenzmittel, FAQ
Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 10. August 2016 - 10:01

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