Prag - Das Gesetz, von dem sich die tschechische Regierung eine effektivere Steuererhebung verspricht, nimmt konkrete Züge an.
Wie die Online-Ausgabe der in Prag erscheinenden Tageszeitung Mladá fronta Dnes heute berichtet, sollen künftig alle Umsätze elektronisch erfasst werden, wobei den Plänen nach nicht nur die Unternehmer und Gewerbetreibenden in die Pflicht genommen werden sollen, sondern auch die Verbraucher.
In dem Gesetzentwurf, den Finanzminister Andrej Babiš vorgelegt hat, ist demnach auch ein Paragraf enthalten, der Verbraucher verpflichtet, Quittungen für Waren und Dienstleistungen aufzubewahren. Auf Basis der Zahlungsbelege soll zudem eine staatliche Quittungslotterie durchgeführt werden, als Maßnahme zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und Schattenwirtschaft. Vorbild dafür sind die seit Jahrzehnten bestehende staatliche Quittungslotterie in Taiwan und das seit Ende 2013 ähnlich funktionierende Lotteriesystem in der Slowakei.
Während Babiš den Lotterieplänen eher skeptisch gegenüberstehe, finde dieses Projekt vor allem Fürsprecher und Anhänger bei den Sozialdemokraten, mit Regierungschef Bohuslav Sobotka an der Spitze, schreibt iDnes.cz.
Nach den Plänen des Finanzministeriums sollen die elektronischen Registrierkassen künftig mit dem Internet verbunden sein und die Informationen über eingegangene Zahlungen in Echtzeit an die Finanzämter weitergegeben werden.
Ab Januar 2016 wären von der elektronischen Evidenz alle Firmen betroffen, die im Bereich der Gastronomie und im Hotelgewerbe tätig sind. Schrittweise sollen danach auch der Einzelhandel und Großandel sowie Gewerbetreibende (natürliche Personen) von dem System erfasst werden.
Bei Verstößen sieht der Gesetzentwurf empfindliche Strafen für die Unternehmer vor: von Geldstrafen in Höhe von bis zu 500.000 Kronen bis hin zu einem zeitlich befristeten Gewerbeverbot.
Vertreter der oppositionellen bürgerlich-konservativen ODS protestierten gegen die Regierungspläne bereits in scharfer Form. So sagte Jan Skopeček, der Wirtschaftsexperte der ODS, die Gewerbetreibenden würden unter Generalverdacht gestellt, nach dem Motto: "Jeder Gewerbetreibende ist ein Dieb".
Skopeček kritisierte zudem, dass der Entwurf nicht zwischen kleinen Gewerbetreibenden unterscheide, die nur geringe Umsätze machten und großen Unternehmungen. Für die Ersteren, so Skopeček, könnten die Kosten für die Einführung der elektronischen Registrierkassen zu hoch sein und im Ergebnis zum Einstellen ihrer Unternehmenstätigkeit führen. (nk)