Rubrik: Karriere | 14.5.2013
Soziale Sicherheit und Versicherungen in Tschechien

Wer einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt plant, beispielsweise eine Urlaubs- oder eine Geschäftsreise, sollte die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mit sich führen. Mit dieser Karte können Personen aus EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz beim Aufenthalt in diesen Ländern Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen.

EKVK-Inhaber haben den gleichen Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung wie Staatsangehörige des Landes, in dem sie ihren Aufenthalt verbringen. Die Karte deckt kurzfristige Gesundheitsdienste ab, einschließlich Schwangerenvorsorge und Behandlung bestehender Erkrankungen.
 
Wer medizinische Versorgung benötigt, sollte seine Karte den entsprechenden Mitarbeitern im Gesundheitswesen vorlegen, seien dies Ärzte, Apotheker oder Bedienstete in Gesundheitszentren. Sie erhalten dann die nötige medizinische Versorgung. Ziel ist es, den Menschen die Versorgung zukommen zu lassen, die sie zur Fortsetzung ihrer Reise oder ihres Urlaubs brauchen.
 
Zahlung und Erstattung
Je nach Aufenthaltsland ist die medizinische Versorgung entweder kostenlos oder etwaige anfallende Gebühren werden erstattet. Ist eine Vorauszahlung zu leisten, garantiert die Karte, dass ihr Inhaber dieses Geld zurückerhält, entweder sofort oder nach seiner Rückreise.
 
Es gilt zu beachten, dass die Kosten für geplante medizinische Behandlungen im Ausland nicht von der Karte abgedeckt werden; private Gesundheitsleistungen sind ebenfalls ausgeschlossen.
 
Auch die Kosten für einen Rücktransport (z. B. Hubschraubertransport ins Heimatland) werden Karteninhabern nicht erstattet. Daher ist die EKVK eher eine Ergänzung zur Reiseversicherung als ein Ersatz dafür.
 
Beantragung einer Karte
Die EKVK wird gratis von der örtlichen Krankenkasse des Antragstellers ausgestellt. Um eine Karte zu erhalten, muss der Antragsteller in einem der am EKVK-System beteiligten Länder sozialversichert sein. Jedes Familienmitglied sollte über eine eigene Karte verfügen.
 
Alle EKVK enthalten Basisdaten: den Namen des Karteninhabers, sein Geburtsdatum und seine persönliche Kennnummer (Versichertennummer). Auf den Karten sind keine medizinischen Daten gespeichert.
 
Wer vergisst, seine Karte bei einem Auslandsaufenthalt mitzunehmen, oder sie verliert, kann eine Ersatzbescheinigung beantragen, die denselben Schutz bietet. Dazu muss lediglich bei der Krankenkasse beantragt werden, dass diese eine provisorische Ersatzbescheinigung per Fax oder E‑Mail zuschickt.

Themen: Lebensbedingungen, Krankenversicherung
Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 8. Oktober 2020 - 22:53

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