Das Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen ist in Tschechien als Vergehen strafbar oder wird als Ordnungswidrigkeit geahndet (je nach Einwirkung und den Folgen).
Am 26. Februar 2014 verabschiedete die tschechische Regierung in Prag eine Verordnung, mittels derer im Straßenverkehr verbotene Betäubungsmittel benannt und Grenzwerte für deren Konzentration in Blutproben von Kraftfahrern festgelegt wurden.
Oberhalb dieser Grenzwerte gelten Autofahrer und motorisierte Verkehrsteilnehmer pauschal in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend.
Genzwerte gemäß Regierungsverordnung vom 26.2.2014
International nicht geschützte Bezeichnung des Stoffes |
Grenzwert des psychoaktiven Stoffes im Blutserum (ng/ml) |
Delta-9-Tetrahydrocannabinol (9-THC) |
2 |
Methamphetamin | 25 |
Amphetamin | 25 |
3,4-Methylendioxymethamphetamin (MDMA) | 25 |
3,4-Methylendioxyamphetamin (MDA) | 25 |
Benzoylecgonin | 25 |
Kokain | 25 |
Morphin | 10 |