Zwischen 1. November und 31. März gilt in Tschechien für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t bei winterlichen Witterungsverhältnissen Winterreifenpflicht.
Das Reifenprofil muss dabei mindestens 4 Millimeter tief und alle Räder des Fahrzeugs mit Winterreifen bezogen sein. Diese Winterreifenpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrswegen.
Unter winterlichen Witterungsverhältnissen versteht man dabei, dass sich auf den Fahrbahnen eine Schneedecke oder Eis befindet oder die Straßen überfroren sind, oder man das angesichts der Witterungsverhältnisse erwarten kann.
Bußgeld und Sanktionen bei Verstößen
Für die Verletzung der Pflicht, unter den festgesetzten Bedingungen Winterreifen zu nutzen, können Polizisten in einem Strafzettelverfahren dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2000,- Kronen auferlegen.
Falls die Weiterfahrt auf der ungeeigneten Bereifung die Sicherheit und den Fluss des Straßenverkehrs beeinträchtigen könnte, sind die Polizisten zudem berechtigt, dem Fahrer die Weiterfahrt zu verbieten. Bei Kontrollen, interessiert die Polizisten nicht nur die Art der Bereifung, sondern auch deren Zustand.
Die witterungsbedingte Winterreifenpflicht trat in Tschechien erstmals im Herbst 2011 in Kraft.
Verkehrszeichen Winterreifenpflicht
Bereits im Jahr 2008 wurde ein Verkehrszeichen eingeführt, das für die entsprechend gekennzeichneten Strecken zwischen dem 1. November und 31. März - unabhängig von den Witterungsverhältnissen - für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t die Winterreifenpflicht auferlegt (Foto).







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