Tschechien fährt eine im internationalen Vergleich recht liberale Drogenpolitik. Dafür steht das Land oft auch in der Kritik. Ob "Drogenküche Europas", "Kifferparadies" oder "Amsterdam des Ostens" - kaum ein Stempel, der dem deutschen Nachbarn in den vergangenen Jahren nicht aufgedrückt wurde.
Bei einem genauen Blick entpuppt sich zumindest die Rechtslage in Tschechien als wesentlich weniger liberal als ihr Ruf (und wohl auch als ihre tatsächliche Praxis): So ist der Besitz von Drogen in Tschechien entgegen landläufiger Meinung keineswegs erlaubt, sondern auch hier illegal.
Im Zentrum dieses Missverständnisses steht die tschechische Eigenbedarfsregelung. Drogenbesitz für den Eigenbedarf wird in Tschechien zwar nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft, stellt also keine Straftat dar, ist jedoch damit längst nicht legal. Tatsächlich kann dafür eine Geldbuße in Höhe von bis zu 15.000 Kronen auferlegt werden.
Freiheitsstrafen auch für Drogenbesitz
Wer jedoch mit einer "größeren als geringen Menge" verbotener Rauschmittel erwischt wird, der wird auch strafrechtlich belangt und es droht eine Freiheitsstrafe. Der Besitz von Haschisch und Marihuana (THC-haltige Drogen) kann mit Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden, der Besitz anderer Drogen mit Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren.
Noch höher liegen die Tarife in Fällen von "größerem Umfang" (Freiheitsentzug von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) oder in Fällen "von bedeutendem Umfang" (Freiheitsentzug von 2 bis 8 Jahren).
Oberstes Gericht verschärfte Richtwerte für Eigenbedarf
Ein Urteil des Obersten Gerichts in Brünn aus Jahr 2014 verschärfte die Richtwerte, bis zu dem Eigenbedarf angenommen wird, für einige Drogen. Für Crystal Meth liegt der Wert bei nun bei 1,5 Gramm, für Marihuana bei 10 Gramm Trockenmasse (siehe Tabelle unten).
Diese Richtwerte per se garantieren dabei zudem keinesfalls Straffreiheit. Sie bleiben lediglich Orientierungswerte für die Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Bei der Beurteilung im Einzelfall muss zum Beispiel zusätzlich berücksichtigt werden, ob es sich bei dem Drogenbesitzer um einen Erstkonsumenten oder um einen Süchtigen im fortgeschrittenen Stadium der Abhängigkeit handelt.
Drogenhandel ist immer Straftat
Der Handel mit Drogen wird unabhängig von der Menge dagegen in Tschechien immer als Straftat qualifiziert.
Neue Richtwerte für Drogen gemäß Urteil des Obersten Gerichts in Brünn vom 13. März 2014
Droge / Substanz | größere als geringe Menge | Mindestwirkstoffmenge, die die Droge enthalten muss |
Crystal Meth (Pervitin) | mehr als 1,5 Gramm | 0,5 gramu (0,6 Gramm bei Hydrochlorid) |
Heroin | mehr als 1,5 Gramm | 0,2 gramu (0,22 Gramm bei Hydrochlorid) |
Kokain | mehr als 1 Gramm | 0,54 gramu (0,6 Gramm bei Hydrochlorid) |
Ecstasy (MDMA) | mehr als 4 Tablette/Kapseln oder mehr als 0,4 Gramm Pulver oder Kristalle | 0,34 (0,4 Gramm bei Hydrochlorid) |
Marihuana | mehr als 10 Gramm getrocknete Pflanzen | 1 Gramm |
Haschisch | mehr als 5 Gramm | 1 Gramm |
Psilocybinhaltige Pilze |
mehr als 40 Pilze | 0,05 Gramm (Psilocin) oder eine entsprechende Menge Psilocybin |