Tschechisches Bier ist weltbekannt, vor allem wegen des Pilsner Urquells und des Budweisers.
Doch in jüngster Zeit sprießen in Böhmen allerorten Klein- und Mikrobrauerein wie Pilze aus dem Boden, die eine Biervielfalt schaffen, die zu Entdeckungsreisen einlädt.
Verständlich also, dass Besucher gerne etwas von dem Urlaubsfeeling aus der Tschechischen Republik in Form von Bierfässern oder Bierkästen mit nach Hause nehmen möchten. Zumal die Preise für das "Grundnahrungsmittel" der Tschechen dabei durchaus unter denen in Deutschland liegen.
Zwar ist die Tschechische Republik Teil des EU-Binnenmarktes und grundsätzlich können Reisende Waren für ihren persönlichen Bedarf aus jedem anderen Mitgliedstaat der EU (ausgenommen Sondergebiete) abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Das gilt auch für Waren aus Tschechien.
Richtmengen für alkoholische Getränke und Bier
Aber auch innerhalb der EU gibt es Richtmengen für die Mitnahme von alkoholischen Getränken. Denn wenn Waren in so großen Mengen mitgebracht werden, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheint, wird es bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Genussmitteln problematisch.
Daher wurden folgende nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird.
Alkoholische Getränke
Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka) |
10 Liter |
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) |
20 Liter |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Anmerkung: Für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten wurde in Deutschland keine Richtmenge festgelegt. Aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht kann Wein in unbegrenzter Menge für eine Verwendung zu privaten Zwecken mitgebracht werden. Weinrechtliche Vorschriften für den Transport von Wein bleiben davon unberührt.
Persönlicher Bedarf: 110 Liter Bier
Gemäß der obigen, auf den Webseiten der deutschen Zollverwaltung veröffentlichten Tabelle, können also 110 Liter Bier aus Tschechien nach Deutschland oder Österreich mitgenommen werden.
Wichtig dabei: Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren vom Reisenden als Privatperson persönlich befördert werden.