Die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Tschechien ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Pkws und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen dürfen die entsprechend gekennzeichneten Straßen nur mit einer gültigen Autobahnvignette (dálniční kupón, dálniční známka) befahren.
Motorräder und Trikes sind nicht vignettenpflichtig. Quads mit Straßenzulassung dagegen benötigen eine Vignette. Zugfahrzeuge über 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht zahlen eine streckenabhängige elektronische Maut.
Verstöße gegen die Vignettenpflicht ahndet die tschechische Polizei mit empfindlichen, an Ort und Stelle zu entrichtenden Strafen von bis zu 5.000,- Kronen. Im Verwaltungsverfahren können die Geldstrafen sogar noch deutlich höher liegen.
Übersicht
1. Vignettenmuster 2019
2. Preise
3. Gültigkeitsdauer
4. Gebührenpflichtige Strecken
5. Verkaufsstellen
6. Praktische Hinweise
1. Vignettenmuster 2019
Es gibt drei Vignettentypen: Jahres-, Monats- und Wochenvignette.
Der Preis ist auf den Vignetten nicht vermerkt.
Jahresvignette 2019 (R)
1.500,- CZK
60,00 EUR
Gültigkeit: Vom 1. Dezember 2018 bis 31. Januar 2020.
Monatsvignette 2019 (M)
440,- CZK
18,00 EUR
Gültigkeit: Vom markierten Tag bis zum Ablauf des entsprechenden Tages im Folgemonat.
10-Tagesvignette 2019 (D)
310,- CZK
12,50 EUR
Gültigkeit: Vom markierten Tag bis zum Ablauf des zehnten Kalendertages.
2. Preise
Art der Vignette / Preis | Jahres - R | Monats - M | Wochen - D |
---|---|---|---|
für Fahrzeuge bis 3,5 t |
1.500,- CZK 60,00 EUR |
440,- CZK 18,00 EUR |
310,- CZK 12,50 EUR |
für Fahrzeuge von 3,5 t bis 12 t | elektronische Maut | ||
für Fahrzeuge über 12 t | elektronische Maut |
Sämtliche Verkaufsstellen (auch außerhalb Tschechiens) sind an den oben genannten offiziellen Nominalwert des jeweiligen Coupons gebunden und verpflichtet, die durch eine Regierungsverordnung festgelegten Preise an sichtbarer Stelle auszuweisen.
3. Gültigkeitsdauer
Jahresvignette |
Gültigkeitsdauer: Vom 1. Dezember 2018 bis 31. Januar 2020 - also 14 Monate. |
---|---|
Monatsvignette |
Vom markierten Tag bis zum Ablauf des zahlenmäßig entsprechenden Tages im folgenden Kalendermonat. Gibt es einen solchen Tag nicht, dann am Ende des Folgemonats. |
Wochenvignette |
Vom markierten Tag bis zum Ablauf des zehnten Kalendertages. |
Beispiele
Monatsvignette: Das Gültigkeitsende einer Monatsvignette mit Gültigkeitsbeginn am 13.5.2019 ist der 13.6.2019. Das Ende der Gültigkeit einer Monatsvignette mit Gültigkeitsbeginn am 30.1.2019 ist der 28.2.2019.
Wochenvignette: Das Gültigkeitsende einer Wochenvignette mit ausgewiesenem Beginn der Laufzeit am 13.5.2019 ist der 22.5.2019.
4. Gebührenpflichtige Strecken
Alle mit den internationalen Verkehrszeichen "Autobahn" und "Kraftfahrstraße" gekennzeichneten Verkehrswege in Tschechien sind grundsätzlich vignettenpflichtig.
Vignettenfreie Abschnitte sind entsprechend beschildert, und zwar mit einer durchgestrichenen Vignette (siehe Grafik links).
Auf den gebührenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen sollte die Vignette schon beim Grenzübertritt am Fahrzeug angebracht sein.
Eine offizielle Übersicht über das aktuell vignettenpflichtige Straßennetz in Tschechien findet sich auf den Internetseiten des Staatlichen Fonds der Verkehrsinfrastruktur (www.sfdi.cz).
5. Verkaufsstellen
Wo sind die tschechischen Vignetten für Autobahnen und Schnellstraßen erhältlich? In Tschechien werden die Klebemarken an den meisten Tankstellen und Wechselstuben verkauft, erhältlich sind sie landesweit zudem in allen Filialen der Tschechischen Post (Česká pošta).
In Deutschland und Österreich kann man die Vignetten auch in den Geschäftsstellen von ADAC und ÖAMTC sowie über den E-Shop des ADAC kaufen. Beim Online-Kauf fallen zuätzlich zum offiziellen Preis noch Versandkosten an.
6. Praktische Hinweise
- Die Vignette ist nach dem Aufkleben nicht ohne Beschädigung abnehmbar und nicht übertragbar. Nicht aufgeklebte, nur mitgeführte Vignetten sind nicht gültig.
- Auf beiden Teilen ist in dem vorgesehenen Feld (am mitzuführenden kleinen Teil auf der Rückseite und an der Vignette selbst auf der Vorderseite) das Fahrzeugkennzeichen einzutragen. Dieser Eintrag darf jedoch nicht mit Bleistift durchgeführt werden.
- Die Vignette ist gut sichtbar von innen an der Windschutzscheibe rechts unten (auf der Beifahrerseite) anzubringen, der andere kleinere Abschnitt (kupón) ist als Quittung aufzubewahren und gegebenenfalls bei Kontrollen vorzuweisen.
- Der tschechische Staatliche Fonds der Verkehrsinfrastruktur (SFDI) bietet auf seinen Internetseiten ein dreisprachiges Informationsblatt (Deutsch, Englisch, Tschechisch) mit praktischen Infos zum Download an (www.sfdi.cz).
- Ein mehrsprachiges Faltblatt zum Download bietet auch der ADAC-Shop auf seinen Internetseiten an (www.adac-shop.de).