Die Gewerkschaftsorgane haben das Recht, sich an den arbeitsrechtlichen Beziehungen einschließlich der kollektiven Aushandlung unter den vom Gesetz festgelegten Bedingungen zu beteiligen. Die Entstehung von Gewerkschaftsorganen hängt hauptsächlich von den Initiativen im Rahmen der Betriebe ab. Die gewerkschaftlichen Grundorganisationen wirken bei den einzelnen Arbeitgebern oder können die Gewerkschaftsmitglieder von mehreren Arbeitgebern vereinen, die in der jeweiligen Region wirken.
Die Mitgliedschaft in den Gewerkschaftsorganen ist freiwillig, man kann zu jeder Zeit austreten.
Ziel der Gewerkschaftsorganisationen ist es vor allem, Kollektivverträge abzuschließen, die insbesondere die Arbeits- und Lohnbedingungen aller Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber regeln.
Der Arbeitgeber informiert zum Beispiel das zuständige Gewerkschaftsorgan über die Entwicklung von Löhnen und Gehältern, über die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers, über Änderungen in der Arbeitsorganisation, im Bewertungs- und Entlohnungssystem der Arbeitnehmer, im Schulungs- und Bildungssystem der Arbeitnehmer, über Maßnahmen zur Verbesserung von Hygiene und Arbeitsschutz.
Wenn kein zuständiges Gewerkschaftsorgan existiert, kann ein Arbeitnehmer- oder Vertreterrat für das Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entstehen.
Die tschechischen Gewerkschaften sind in die europäischen und weltweiten Strukturen einbezogen. In der Tschechischen Republik ist die Böhmisch-Mährische Konföderation der Gewerkschaftsverbände (ČMKOS) die größte Gewerkschaftszentrale. Die Zentrale vereint derzeit 30 Gewerkschaftsverbände. In den Regionen finden Sie Regionalräte der Gewerkschaftsverbände und regionale Rechtsberatungsstellen für die Mitglieder der Gewerkschaftsverbände. In den Gewerkschaftsverbänden schließen sich die einzelnen Grundorganisationen zusammen, in der Regel nach Berufen oder fachlicher Ausrichtung der Arbeitsstätte.
Arbeitsbehörde
Die Kontrollbefugnisse der Arbeitsbehörde sind im Beschäftigungsgesetz und in Normen verankert, die die Leistung der Finanzkontrolle regeln. Für die Öffentlichkeit bezieht sich diese Tätigkeit auf die Kontrolle der Einhaltung des Beschäftigungsgesetzes (Gesetz Nr. 435/2004 GBl.) und des Gesetzes über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
Gebietsarbeitsinspektionen
Die Gebietsarbeitsinspektionen haben die Berechtigung, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie der Rechte und Pflichten in den arbeitsrechtlichen Beziehungen zu kontrollieren.