Mindestlohn
Die Höhe dieses Lohns ist die niedrigste mögliche Bewertungsgrenze durch den Arbeitgeber. Die Höhe dieses Betrags wird vom Arbeitsgesetzbuch geregelt und kann sich jedes Jahr unter Berücksichtigung der Entwicklung der ökonomischen Situation ändern. Die derzeitige Höhe des Mindestlohns beträgt 8 000 CZK.
Der Mindestlohn wird sowohl durch stündliche Bewertung als auch durch Bewertung auf der Grundlage des Monatstarifs festgelegt.
Brutto- und Nettolohn
Jeder Arbeitnehmer muss von seinem Bruttolohn Abzüge abführen (mehr Informationen über Lohnabzüge im Kapitel Steuern und Arbeitskosten). Diese Abzüge bilden einerseits der Versicherungsbeitrag für die Kranken- und die Sozialversicherung und die Einkommenssteuer, die eine Vorsteuer unter der Maßgabe darstellt, dass am Ende des Jahres eine Steuerverrechnung vorgenommen wird. Nach dem Abzug dieser Abschläge bleibt ein Betrag, der Nettolohn genannt wird. Außerdem können dem Arbeitnehmer auch weitere individuelle Abschläge vom Lohn abgezogen werden, wie z.B. die Abzahlung eines Darlehens, Sparbeiträge u.ä.
Wenn der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit die Arbeit aus Gründen nicht ausübt, die vom Arbeitsgesetzbuch definiert werden und wenn er sich z.B. im Urlaub befindet oder arbeitsunfähig ist, steht ihm nicht der übliche Lohn zu, sondern ein so genannter Lohnersatz. In einigen Fällen entspricht der Lohnersatz dem durchschnittlichen Nettolohn des Arbeitnehmers, in anderen Fällen ist er niedriger oder wird nur für eine bestimmte Anzahl von Tagen ausgezahlt.
Lohnauszahlungsarten
Der Lohn wird dem Arbeitnehmer am häufigsten zu dem festgelegten Auszahlungstermin durch Überweisung auf ein Bankkonto oder in bar ausgezahlt. Der Lohn ist nach der verrichteten Arbeit fällig, spätestens während des folgenden Kalendermonats. Es gibt auch die Form im Voraus vereinbarter Vorschüsse, die dem Arbeitnehmer noch vor dem Auszahlungstermin ausgezahlt werden können.
Der Lohn kann auch in einer fremden Währung ausgezahlt werden, sofern eine von der Tschechischen Nationalbank festgesetzte Umrechnung besteht.
Bei monatlicher Lohnabrechnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Beleg auszustellen, der Angaben über die einzelnen Lohnbestandteile und über die vorgenommenen Abzüge enthält. Auf Antrag des Arbeitnehmers legt der Arbeitgeber die Dokumente vor, auf deren Grundlage der Lohn berechnet wurde.