Rubrik: Karriere | 15.5.2013
Arbeitsbedingungen in Tschechien

Die Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Fähigkeiten kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Leider erschweren unterschiedliche Aus- und Weiterbildungssysteme den Arbeitgebern und Einrichtungen oft die Beurteilung von Qualifikationen.

Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Grundsätzlich sollte es jedem EU-Bürger möglich sein, seinen Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. In der Realität wird der Zugang zu bestimmten Berufen jedoch durch unterschiedliche einzelstaatliche Anforderungen beschränkt.
 
Um diese Unterschiede abzuschaffen, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen geschaffen. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich geregelt sind, unterschieden.
 
Die Europäische Kommission hat eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, mit denen eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sichergestellt werden soll:

 

  • Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR). Zentrales Ziel des Qualifikationsrahmens ist die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen zur leichteren Anerkennung von Diplomen. Einzelpersonen und Arbeitgeber können dank des EQR Qualifikationen, die in anderen Ländern erworben wurden, besser beurteilen und vergleichen. Die Länder können ihre nationalen Qualifikationssysteme an den EQR koppeln, und ab dem Jahr 2012 können alle neuen Qualifikationen einen Verweis auf ein entsprechendes EQR-Niveau tragen.

 

  • Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (NARIC). Im Jahr 1984 wurde auf Betreiben der Europäischen Kommission ein Netz von nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung errichtet. Das NARIC-Netz berät bei der akademischen Anerkennung von Auslandsstudienaufenthalten. Die Zentren sind in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums vertreten und spielen bei der Anerkennung von Qualifikationen eine wichtige Rolle.

 

  • Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS). Dieses System soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Es erlaubt die Übertragung von Lernergebnissen zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und bietet eine flexible Möglichkeit zum Erwerb eines Abschlusses.

 

  • Europass. Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente: einen Lebenslauf, einen Sprachenpass, Zeugniserläuterungen, Diplomzusätze und den Europass-Mobilitätsnachweis. Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet.

 

  • Die Datenbank der Kommission zu reglementierten Berufen enthält eine durchsuchbare Auflistung der Berufe, die in den EU-Mitgliedstaaten, EWR-Ländern und der Schweiz reglementiert sind, sowie Kontaktstellen und Informationen zu den zuständigen Behörden.
Themen: Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 8. Oktober 2020 - 22:53

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