Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem Bürger der Europäischen Union, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden, wie die Bürger des betreffenden Mitgliedstaates. Dazu gehört auch das grenzenlose Reisen.
Die Tschechische Republik ist seit dem 1. Mai 2004 Mitglied er Europäischen Union und seit dem 21. Dezember 2007 auch voll in den Raum des Schengener Abkommens integriert.
Tschechien gehört also zur Gruppe der EU-Staaten, die grundsätzlich keine Personenkontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen mehr vornehmen.
Reisedokumente
Der Wegfall der Personenkontrollen bei der Einreise befreit Reisende aus Deutschland (deutsche Staatsangehörige) oder aus anderen benachbarten EU-Staaten jedoch nicht von der Pflicht, ein gültiges Reisedokument mitführen, und zwar entweder einen
- Reisepass,
- vorläufigen Reisepass,
- oder Personalausweis.
Reisedokumente für Kinder
Auch Kinder brauchen für die Einreise in die Tschechische Republik ein gültiges Ausweispapier, und zwar entweder einen
- vorläufigen Personalausweis
- oder Kinderreisepass.
Gültigkeit der Reisedokumente
- Die oben aufgeführten Reisedokumente müssen mindestens bis zum Reiseende gültig sein.
- Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.