In Deutschland wird am 3. Oktober der "Tag der deutschen Einheit" als gesetzlicher Feiertag begangen, im Gedenken an den 3. Oktober 1990, als nach 40 Jahren der Teilung Deutschlands die DDR als zweiter deutscher Staat zu existieren aufhörte und die fünf östlichen neuen Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beitraten.
Zwar wird der arbeitsfreie Tag, insbesondere wenn durch den Feiertag in Deutschland ein verlängertes Wochenende entsteht, gern zu Ausflügen nach Tschechien und Städtereisen nach Prag genutzt. Doch in Tschechien ist der dritte Tag im Oktober ein normaler Arbeitstag.
Ihren "Nationalfeiertag" begehen die Tschechen am 28. Oktober, wenn der Gründung der Tschechoslowakei 1918 gedacht wird.
Einen gesetzlichen Feiertag, der in Bezug zum Umbruch und der Wende von 1989 steht, haben die Tschechen jedoch auch: den 17. November, an dem des Beginns der Samtenen Revolution in der damaligen Tschechoslowakei gedacht wird.







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